Förderung
Von der Idee zum Projekt sind es im LEADER/CLLD-Prozess fünf Schritte.
Wenden Sie sich für eine erste Beratung an das Regionalmanagement. Dort erhalten Sie alle Informationen, die Sie zur Beantragung eines LEADER/CLLD-Projektes benötigen.
Wie hoch die Förderung sein kann, ist in der Lokalen Entwicklungsstrategie geregelt (Seiten 66/67). Die LAG Harz hat außerdem drei Schwerpunktthemen definiert, in denen Projekte in der Region entwickelt und gefördert werden können (Seiten 51 – 54).
(1) Bevölkerung und Bürgerschaft
- Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeiten
- Unterstützung/Förderung von Initiativen zur Sicherung der Daseinsvorsorge
- Unterstützung kultureller Aufgaben/kultureller Bildung
- Verbesserung von Identifikation und Image
(2) Infrastruktur und Daseinsvorsorge
- Erhalt und Verbesserung der Daseinsvorsorge im Dorf
- Stärkung und Vernetzung von Stadt- und Umlandbeziehungen
- Unterstützung zur Entwicklung der Feuerwehrinfrastruktur
- Verbesserung der Wohn- und Umfeldsituation
- Erhalt und Verbesserung des Ortsbildes
- Verbesserung der Sport- und Freizeitangebote
- Verknüpfung von Naturschutz und -erlebnis
- Verbesserung des Klimaschutzes
(3) Wirtschaft und Tourismus
- Sicherung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- Stärkung kleiner Unternehmen
- Erhöhung von Angebotsvielfalt/Erweiterung der Besuchergruppen
- Erweiterung des Wander- und Naturerlebnisses
- Verbesserung/Intensivierung von Marketing und Image
- Stärkung der Region, z. B. durch Wissenstransfer und wissenschaftliche Begleitung regionaler Entwicklungsprozesse sowie durch Unterstützung und Begleitung regionaler und transnationaler Kooperation
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben! Verwenden Sie dafür den Projektsteckbrief der LAG Harz. Der vollständig ausgefüllte Projektsteckbrief bildet die Grundlage für die Bewertung Ihres Vorhabens.
Das Entscheidungsgremium LEADER/CLLD berät über alle eingereichten Projektideen, bewertet diese nach bestimmten Bewertungskriterien auf ihre Förderwürdigkeit und beschließt das Auswahlergebnis. Im Anschluss bestätigt der Vorstand des LEADER – Harz e. V. das Auswahlergebnis. Eine positive Auswahlentscheidung ist die Voraussetzung um eine Förderung über LEADER/CLLD zu erhalten.
Die Antragstellung von LEADER/CLLD-Vorhaben erfolgt an die Bewilligungsbehörden. Für Vorhaben, die aus dem ELER-Fonds finanziert werden, ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte in Halberstadt zuständig. Für Vorhaben, die aus dem EFRE- oder dem ESF+-Fonds finanziert werden, ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zuständig. Das Regionalmanagement der LAG Harz unterstützt Sie gern beim Ausfüllen der Anträge.